häufig
gestellte fragen

Welche Ausbildung kann ich mit der Implacement-Stiftung absolvieren?
Die können alle Bildungsangebote (Kurse, LAP usw.) absolvieren, für die ein Ausbildungsplatz von einem Unternehmen bereit gestellt wird, welches bereit ist, sie nach Ausbildungsende in eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
Wie lange dauert eine Ausbildung über die Implacement-Stiftung?
Die Aus- und Weiterbildung darf max. drei Jahre dauern und jedenfalls nur so lange, bis die unternehmensspezifischen Anforderungen erlernt sind ...
Wieviel Geld steht mir monatlich zur Verfügung?
Während der Aus- und Weiterbildung erhalten Sie Stiftungs-Arbeitslosengeld (in Höhe des „Normalarbeitslosengeldes“) oder "DLU" (Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes). Zusätzlich zu diesen Leistungen bekommen Sie von Ihrem Trainingsunternehmen eine monatliche Zuschussleistung (Stipendium).
Wer bezahlt die Aus- und Weiterbildung?
Ihre Aus- und Weiterbildung wird von Ihrem zukünftigen Beschäftigungsunternehmen finanziert.
Welche Vorteile habe ich durch die Absolvierung?
Sie bekommen von uns eine Analyse und Rückmeldung über die Verwertbarkeit Ihrer beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen. Weiters übernehmen wir die Suche nach einem Anstellungs- bzw. Ausbildungsunternehmen für Sie. Durch die Absolvierung der Stiftung bekommen Sie kostenlose Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bis zu drei Jahre.
Wie und bis wann muss ich die Anwesenheitsliste ausfüllen?
Die Anwesenheitsliste soll eine stichwortartige Beschreibung der Tätigkeiten und des Tageszeitaufwandes (inklusive der theoretischen Ausbildung) enthalten. Weiters muss die Liste mit Firmenstempel und Unterschrift vom Trainingsunternehmen versehen sein. Die Anwesenheitsliste / Zeitaufzeichung muss ohne Ausnahme bis 7. des Folgemonats an die Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung gesandt werden!
Wann bekomme ich das Stipendium überwiesen?
Die Überweisung des Stipendiums erfolgt bis zum 15. des Folgemonats, vorausgesetzt die bestätigte und vollständig ausgefüllte Anwesenheitsliste ist für den relevanten Monat abgegeben worden.
Wie ist die korrekte Vorgangsweise bei Krankheit?
Ihre Krankmeldung bei Ihrem Betreuer der Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung muss unbedingt am 1. Tag des Krankenstandes erfolgen. Benachrichtigen Sie auch unverzüglich Ihr Trainingsunternehmen und das AMS.Nach dem Krankenstand senden Sie die Krankenstandsbescheinigung und die Auszahlungsbestätigung von der GKK an die Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung.
Was ist bei Rechnungen zu beachten?

Rechnungen müssen der Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung immer im Original und mit der korrekten Rechnungsadresse vorliegen. Weiters ist der Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin anzugeben.

Die korrekte Rechnungsadresse lautet:

Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung GmbH.

Redtenbachergasseaße 6

4400 Steyr

Welche Bestätigungen muss ich an die Implacementstiftung übermitteln?
Es müssen alle Teilnahmebestätigungen und Zeugnisse (von den Kursen laut Bildungsplan) an die Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung übermittelt werden.
Was muss ich bei Auslandsfahrten beachten?
Bei Auslandsfahrten muss unbedingt ein Nachsichtsansuchen mit Angaben des Urlaubslandes bzw. Art der beruflichen oder ausbildungsrelevanten Tätigkeit im Ausland an das AMS gestellt werden. Auch muss die Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung vor Antritt des Urlaubs einen unterschriebenen Urlaubsschein erhalten.